AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Yurt Glas:
1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB regeln die Bedingungen für Lieferungen und Leistungen von Yurt Glas. Durch die Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt und verbindlich für den Besteller sowie für Yurt Glas.

1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Yurt Glas.


2. Preis- und Terminangaben


2.1. Die Preis- und Terminangaben von Yurt Glas sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, für einen Zeitraum von 3 Wochen ab dem Angebot gültig.


2.2. Lohn- und Materialkostensteigerungen, die während der Arbeit eintreten, werden
entsprechend in Rechnung gestellt.


2.3. Die Preise von Yurt Glas enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.


2.4. Kostenvoranschläge gelten für die angegebenen Maße. Veränderungen des
Leistungsumfangs führen zu Preisänderungen. Die Verrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Ausmaß der Leistungen.


2.5. Für Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden, Sonn- und Feiertagsstunden werden die Mehrkosten gemäß den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.


2.6. Nachtragsarbeiten müssen schriftlich bestellt werden und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3. Haftung für Pläne und Maßangaben


3.1. Wenn der Auftraggeber Pläne mit Maßangaben bereitstellt, haftet er oder seine Bauleiter für
die Richtigkeit der Pläne und Maße.


3.2. Yurt Glas haftet nur für die planmäßige Herstellung, nicht jedoch für die Richtigkeit der Angaben. Wenn der Auftraggeber “Naturmaß nehmen” vereinbart, übernimmt Yurt Glas die
Haftung.


3.3. Die Verrechnung erfolgt gemäß den jeweils gültigen ÖNORMEN, z.B. für Fensterglas nach geraden, durch 4 teilbaren Zentimetern. Dazwischenfallende Maße werden entsprechend nach oben aufgerundet.

4. Bereitstellung von Gerüsten und Strom

4.1. Erforderliche Gerüste zur Durchführung der Glasarbeiten werden vom Auftraggeber bauseits bereitgestellt.


4.2. Bei Arbeiten außerhalb der Werkstätte von Yurt Glas wird der erforderliche Kraft- und
Lichtstrom kostenlos vom Auftraggeber bereitgestellt.


5. Schablonen und Maßfehler


5.1. Bei nicht rechteckigen Scheiben müssen vom Auftraggeber kostenlos Schablonen im Maßstab 1:1 bereitgestellt werden, um Maßfehler zu vermeiden.


5.2. Die Schablonen müssen aus feuchtigkeitsbeständigem Material bestehen und gehen in das Eigentum von Yurt Glas über. Falls der Auftraggeber auf Rückgabe der Schablone besteht, werden auf seine Kosten zu Beweiszwecken Kopien angefertigt, die ebenfalls in das Eigentumvon Yurt Glas übergehen.

5.3. Änderungen können nur übernommen werden, solange der Glaszuschnitt noch nicht erfolgt ist. Jede Änderung führt zu einem neuen Liefertermin.


6. Glasbruch bei kundeneigenen Glastafeln


6.1. Bei der Bearbeitung von kundeneigenen Glastafeln übernimmt Yurt Glas weder Garantie für Glasbruch noch leistet es Ersatz (z.B. Aus- und Einglasungen vorhandener Scheiben, Ventilatorausschnitte, Kantenschliffe).


7. Abnahme der Arbeiten


7.1. Die Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach vereinbarter Lieferfrist oder nach Fertigstellung und Verständigung zu übernehmen.


7.2. Falls innerhalb dieser Frist keine tatsächliche Abnahme erfolgt, gilt die Leistung als
übernommen.

8. Warenlieferungen und Haftung während des Transports


8.1. Warenlieferungen gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


8.2. Nach der Lieferung oder Teillieferung der Leistung gehen alle Risiken sowie die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers.


8.3. Die Haftung für Bruch, sonstige Beschädigungen oder Beraubungen während des Transports wird nicht von Yurt Glas übernommen.


9. Gewährleistung für mitgelieferte/fremde Erzeugnisse


9.1. Für alle mitgelieferten oder mitverwendeten fremden Erzeugnisse übernimmt Yurt Glas nur jene Gewährleistung, welche die Erzeuger dieser Artikel eingehen.


10. Mängelanzeige und Gewährleistung


10.1. Angebliche Mängel sind Yurt Glas unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


10.2. Bei berechtigten Mängeln wird so schnell wie möglich handelsüblicher Ersatz geleistet. Alle weiteren Ansprüche wie Schadenersatz, Verzugsstrafen usw. werden  edoch ausdrücklich abgelehnt.


11. Schiefspiegeln bei größeren Spiegeln


11.1. Bei größeren Spiegeln, z.B. Wandverkleidungen, Deckenverspiegelungen usw., kann es vorkommen, dass die Spiegel schief spiegeln. Dies hat technische Ursachen, die sich nicht beseitigen lassen. Yurt Glas übernimmt daher keine Verantwortung für das etwaige Schiefspiegeln.


12. Verarbeitungsvorschriften für Spiegel


12.1. Zwischen Spiegel und Wandfläche bzw. sonstigen Montageflächen muss eine Luftzirkulation möglich sein.


12.2. Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressivem Material bestehen.


12.3. Geputzte und gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage vollständig
ausgetrocknet sein.


12.4. Bei Anschraubspiegeln ist eine entsprechend dimensionierte Schraube mit Kunststoffhülse zu verwenden.


12.5. Bei eingelegten Gläsern und Spiegeln muss zwischen Glas und Rahmen bzw. Profilkante ein angemessener Abstand eingehalten werden.


12.6. Bei mehrteiligen Spiegeln ist auf einen entsprechenden Ab
stand zwischen den Stoßkanten zu achten.


12.7. Bei Verlegung in Profilen oder Rahmen aus hartem Material muss zwischen Glas- oder Spiegelfläche ein elastischer Abstandhalter vorgesehen werden. Es darf kein chemisch aggressives Material verwendet werden, und unmittelbare Profilberührung ist zu vermeiden.


12.8. Bei Verwendung von Klebemitteln müssen diese mit dem Spiegelbelag verträglich sein. Empfohlene Klebemittel von Yurt Glas schützen bei Beachtung der Verarbeitervorschriften vor Belagschäden.


12.9. Das Trägermaterial muss frei von Säure und aggressiven Mitteln sein.


13. Garantie für Isolierglaselemente


13.1. Yurt Glas gewährt eine Garantie von fünf Jahren ab dem Tag der Erstlieferung ab Werk für die Durchsichtigkeit der Isolierscheiben unter normalen Bedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf eine Nichtbeeinträchtigung durch Staub- oder Filmbildung im Scheibeninneren.


13.2. Bei Auftreten solcher Mängel liefert Yurt Glas kostenlosen Ersatz ab Werk. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


13.3. Voraussetzungen für diese Garantie sind:


– Die genaue Einhaltung der Einbaurichtlinien von Yurt Glas.


– Keine Bearbeitung oder sonstige Veränderung an den Scheiben.


– Keine Beschädigung des Scheibenverbundes.


– Fachgerechte Verlegung durch den Glaser gemäß den einschlägigen ÖNORMEN (B 2227, B3710, C 2346).


14. Zahlungsbedingungen


14.1. Der Besteller bezahlt 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung. Der Auftrag gilt erst nach Einzahlung dieser Zahlung als angenommen.


14.2. Weitere 30% sind bei Warenanlieferung fällig, der Rest bei Rechnungserhalt.


14.3. Eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen wird ausgeschlossen.


14.4. Anzahlungen verfallen bei Stornierung des Auftrags.


14.5. Reparaturarbeiten sind bei Warenübernahme zu bezahlen.


15. Eigentumsvorbehalt


15.1. Bis zur vollständigen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers behält sich Yurt
Glas das Eigentumsrecht am Bestellobjekt vor.


15.2. Die Ware gilt bis zur restlosen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen als mit Eigentumsvorbehalt verkauft.


15.3. Im Falle einer Pfändung ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht von Yurt Glas
bekanntzugeben und uns

 unverzüglich zu benachrichtigen.
15.4. Wenn der Auftraggeber eine Bankgarantie oder Versicherung über angezahlte Beträge wünscht, hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.


15.5. Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher Gewährleistungsansprüche ist
unzulässig.


15.6. Haftrücklässe sind nur bei Aufträgen über e 15.000,- auf Verlangen des Auftraggebers in Höhe von höchstens 3% der Auftragssumme für 1 Jahr zulässig.


15.7. Ein Pönale muss schriftlich vereinbart werden und darf insgesamt nicht mehr als 5% des Wertes der verspäteten Leistung betragen.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand


16.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Yurt Glas.


16.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Yurt Glas zuständig